Gut zu wissen2019-05-08T15:51:49+00:00

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um Deinen Haushalt und gegebenenfalls um Deine Kinder. Mütterpflegerinnen kümmern sich überwiegend um Dich, dein Baby und Deine Familie. Sie ist umfangreich ausgebildet und kann Dich speziell in der Schwangerschaft und im Wochenbett mit Rat und individuell nach Deinen Bedürfnissen unterstützen.

Deine Hebamme betreut Dich und dein Baby umfangreich im Wochenbett, sie kontrolliert Deinen Rückbildungsprozess und sorgt sich um Deinen Gesundheitszustand und den Deines Babys. Ich bin keine Hebamme und habe nicht die entsprechende medizinische Ausbildung absolviert. Als Mütterpflegerin habe ich einen anderen Arbeitsschwerpunkt. Meine Arbeit beginnt dort, wo die Deiner Hebamme endet. Sehr gerne arbeite ich mit Deiner Hebamme in enger Abstimmung zusammen und helfe Dir zum Beispiel beim Umsetzen ihrer Empfehlungen.

Das ist auf jeden Fall möglich und es ist immer sinnvoll eine Hebamme zu haben. Die Kosten für eine Hebamme werden in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen, auch wenn Du zusätzlich eine Mütterpflegerin hast. Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich ideal in ihrer Arbeit.

Die Weiterbildung zur Mütterpflegerin bei der GfG-Berlin dauert ein Jahr und beinhaltet spezifische Fachkenntnisse in folgenden Bereichen: Stillen, Säuglingspflege, Salutogenese, Wochenbett, Schwangerschaft, Stressbewältigungsstrategien, Frauengesundheit, Familiendynamik und juristische Rahmenbedingungen im Familienrecht. Die Tätigkeit in der Mütterpflege erfordert Empathie und hohe Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

Gerne bin ich auch bereits während der Schwangerschaft für Dich da. Bei einem entsprechenden Attest über die medizinische Notwendigkeit (Indikation) durch Deinen Arzt übernehmen die Krankenkassen überwiegend die Kosten für eine Haushaltshilfe / Mütterpflegerin.
Indikationen können sein:

  • vorzeitige Wehen
  • Rückenschmerzen
  • Symphysenschmerzen
  • grundsätzlich Dinge, die Dich daran hindern, Dich und Deine Familie zu versorgen und kein anderer im Haushalt lebender Familienangehöriger (älter als 14 Jahre) dies übernehmen kann.

Genaueres findest Du unter:
§ 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung)

Ich arbeite für einen festgesetzten Stundenlohn. Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung vom Frauenarzt oder Hausarzt und keine in deinem Haushalt lebende Person kann deine Aufgaben übernehmen. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine ärztliche Verschreibung durch einen Arzt benötigt und ein im Haushalt lebendes Kind muss unter 12 Jahren sein. Hier beträgt die Zuzahlung maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Wenn Du privat versichert bist, musst Du dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Natürlich kannst Du mich auch privat „buchen“, die Kosten hierfür betragen für 3 Tage a 4 Stunden über 2 Wochen 600 Euro (25 Euro pro Stunde).

Du selbst als Versicherte beantragst bei Deiner Krankenkasse die Genehmigung einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin. Du kannst dir das Antragsformular zusenden lassen oder auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Sehr gerne unterstütze ich Dich bei der Antragsstellung. Hierbei ist es sinnvoll, diesen bereits einige Zeit vor der Geburt zu stellen und bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes kann nachgereicht werden.

Da ich in Tangstedt bei Norderstedt (Schleswig-Holstein) zu Hause bin, komme ich in Orte, die ich mit dem Auto in 20-30 Minuten erreichen kann. Dazu gehören z.B. Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Duvenstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Nahe und Bargfeld-Stegen, um nur einige zu nennen. Du kannst gerne nachfragen, wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Wohnort in mein Einsatzgebiet fällt. Ganz sicher finden wir eine Lösung.

SO ERREICHST DU MICH

Mein Einsatzgebiet in
Schleswig-Holstein
und im Raum Hamburg